Immobilienwirtschaftsrecht
Die immobilienwirtschaftsrechtliche Beratung umfasst die Vertragsgestaltung, Verhandlung sowie die Prozessführung in den folgenden Bereichen:
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Immobilienrecht
- Rechtliche Betreuung der Projektentwicklung in den Bereichen (großflächiger) Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen
- Immobilientransaktionen (Asset und Share Deal)
- Gewerbliches Mietrecht, Pacht- und Leasingverträge
- Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften, einschließlich Joint Venture Vereinbarungen
- Immobilien Due Diligence
- Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträge
- Immobilienbezogene Dienstleistungs- und Werkverträge wie Makler-, Verwalter, Facility-Management- und sonstige Geschäftsbesorgungsverträge
- Nachbarschaftsvereinbarungen
- Grundstücksrecht (Dienstbarkeiten, Reallasten, etc.), immobilienbezogenes Gesellschaftsrecht
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Verwaltungsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Vergaberecht
- Rechtliche Gestaltung und Abwicklung von PPP-Projekten
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Baurecht
- Generalüber-/-unternehmerverträge und sonstige Bauverträge
- GMP-Verträge
- Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge
- ARGE-Verträge
- Baubegleitende Rechtsberatung
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Immobilienfinanzierung
- Verhandlung und Dokumentation von Immobilienfinanzierungsverträgen im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung mit Banken und Versicherungen
- Rechtliche Begleitung, Verhandlung und Erstellung von Sicherheitendokumentationen
- Strukturierung und Begleitung von Immobilien- und Projektfinanzierung einschließlich Vereinbarung mit Private Equity Partnern
- Mezzanine Finanzierungen
- Finanzierung von Immobilienobjektgesellschaften
- Immobilienleasingfinanzierungen
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