Immobilienwirtschaftsrecht
Die immobilienwirtschaftsrechtliche Beratung umfasst die Vertragsgestaltung, Verhandlung sowie die Prozessführung in den folgenden Bereichen:
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Immobilienrecht
- Rechtliche Betreuung der Projektentwicklung in den Bereichen (großflächiger) Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen;
- Immobilientransaktionen (Asset und Share Deal);
- Gewerbliches Mietrecht, Pacht- und Leasingverträge;
- Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften, einschließlich Joint Venture Vereinbarungen;
- Immobilien Due Diligence;
- Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträge;
- Immobilienbezogene Dienstleistungs- und Werkverträge wie Makler-, Verwalter, Facility-Management- und sonstige Geschäftsbesorgungsverträge;
- Nachbarschaftsvereinbarungen;
- Grundstücksrecht (Dienstbarkeiten, Reallasten, etc.), immobilienbezogenes Gesellschaftsrecht.
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Verwaltungsrecht
- Öffentliches Baurecht;
- Vergaberecht;
- Rechtliche Gestaltung und Abwicklung von PPP-Projekten.
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Baurecht
- Generalüber-/-unternehmerverträge und sonstige Bauverträge;
- GMP-Verträge;
- Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge;
- ARGE-Verträge;
- Baubegleitende Rechtsberatung.
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Immobilienfinanzierung
- Verhandlung und Dokumentation von Immobilienfinanzierungsverträgen im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung mit Banken und Versicherungen;
- Rechtliche Begleitung, Verhandlung und Erstellung von Sicherheitendokumentationen;
- Strukturierung und Begleitung von Immobilien- und Projektfinanzierung einschließlich Vereinbarung mit Private Equity Partnern;
- Mezzanine Finanzierungen;
- Finanzierung von Immobilienobjektgesellschaften;
- Immobilienleasingfinanzierungen.
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